Wichtiges zum Entsorgen von Batterien

RÜCKNAHME UND ENTSORGUNG VON BATTERIEN


Die Akku Gesellschaft mbH ist laut Gesetz einem Entsorgungssystem angeschlossen, welches für die Akku Gesellschaft mbH die kostenlose Rücknahme der Batterien übernimmt. (5ff.BattG)

Hinweise für den Endverbraucher

Der Endverbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Laut der „Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus“ dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem normalen Restmüll entsorgt werden. Batterien sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet und weisen folgende Symbole auf:

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Altbatterien können Sie jederzeit unentgeltlich (außer NiCd, LiPo und stationäre Anlagen) bei uns abgeben. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe von verbrauchten Batterien und Akkus in Sammelbehälter oder einer öffentlichen Sammelstelle, wie z.B. einem Wertstoffhof der Kommunen.

Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien (§10 BattG)

Neben unseren Verbraucherbatterien vertreiben wir auch Starterbatterien. Für Starterbatterien sind wir verpflichtet, von Endverbrauchern ein Pfand in Höhe von 7,50€ pro Starterbatterie zu erheben. Wenn Sie beim Kauf einer Starterbatterie eine verbrauchte Starterbatterie bei uns abgeben oder uns einen Entsorgungsnachweis (Original) vorlegen, entfällt die Pfanderhebung.

Rücknahme gebrauchter Industriebatterien gemäß des Batteriegesetztes (BattG vom 25.06.2009)

Die Entsorgung von verbrauchten stationären Batterieanlagen erfordert eine gesonderte Anfrage Im Internet beim „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ finden Sie weitere Informationen zum Batteriegesetz ( www.bmu.de)

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!

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